Die elektronische Kennung ist die „offizielle“ elektronische Adresse des Unternehmens. Das im August 2015 in Frankreich verabschiedete „Macron-Gesetz“ sieht in Artikel 220 ein Mittel vor, mit dem die Unternehmen ihre Identität und die Unversehrtheit der übertragenen Dokumente im digitalen Verkehr mit der Verwaltung und Dritten nachweisen können. Es handelt sich um eine elektronische, gesicherte Kennung. |
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